Zitat von EMT-Kiel im Beitrag #10Was mich auch wundert, ist, dass um diese Sache ein so Riesenzirkus veranstaltet wird. Und ob Zschäpe nicht auch nur ein Bauernopfer einer größeren Sache ist....
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Das ist viel eher wahrscheinlich. Ich hatte schon mal in einem anderen Strang darauf hingewiesen. Wie soll es möglich sein, dass 3 nun nicht gerade hyperintelligente Menschen mehrfach die gleiche Bank überfallen, locker in Urlaub fahren, nebenbei noch in 10 Jahren 10 Morde begehen ohne auch nur eine einzige Spur zu hinterlassen. Das Ding ist nicht in trockenen Tüchern. Praktiziert Bossi eigentlich noch?
Zitat von EMT-Kiel im Beitrag #10Was mich auch wundert, ist, dass um diese Sache ein so Riesenzirkus veranstaltet wird. Und ob Zschäpe nicht auch nur ein Bauernopfer einer größeren Sache ist....
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Das ist viel eher wahrscheinlich. Ich hatte schon mal in einem anderen Strang darauf hingewiesen. Wie soll es möglich sein, dass 3 nun nicht gerade hyperintelligente Menschen mehrfach die gleiche Bank überfallen, locker in Urlaub fahren, nebenbei noch in 10 Jahren 10 Morde begehen ohne auch nur eine einzige Spur zu hinterlassen. Das Ding ist nicht in trockenen Tüchern. Praktiziert Bossi eigentlich noch?
Zitat von EMT-Kiel im Beitrag #10Was mich auch wundert, ist, dass um diese Sache ein so Riesenzirkus veranstaltet wird. Und ob Zschäpe nicht auch nur ein Bauernopfer einer größeren Sache ist....
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Das ist viel eher wahrscheinlich. Ich hatte schon mal in einem anderen Strang darauf hingewiesen. Wie soll es möglich sein, dass 3 nun nicht gerade hyperintelligente Menschen mehrfach die gleiche Bank überfallen, locker in Urlaub fahren, nebenbei noch in 10 Jahren 10 Morde begehen ohne auch nur eine einzige Spur zu hinterlassen. Das Ding ist nicht in trockenen Tüchern. Praktiziert Bossi eigentlich noch?
Ähm... Mossad?
Tscha, das Problem ist allerdings dass man auch den hinreichenden Tatverdacht begründen muss. [...]*
* Anmerkung der Moderation: Der Beitrag wurde wegen unsachlicher Wortwahl editiert.
Zitat von Joker im Beitrag #14Tscha, das Problem ist allerdings dass man auch den hinreichenden Tatverdacht begründen muss. Haben Sie eigentlich bei einigen Semestern gefehlt oder waren Sie krank?
Versuche Er doch ausnahmsweise einmal verstehend zu lesen. Ich bezog mich auf diesen Satz:
ZitatHat man ihr einen Mord ohne jeden Zweifel nachweisen können? Sonst müsste die Anklage nämlich anders formuliert werden.
Aber wenn das für einen umfassend gebildeten promovierten Politikwissenschaftler mit Schwerpunkt Völkerrecht zu hoch sein sollte, versuche ich es mit einer kindgerechten Formulierung: Quatsch!
Als juristischem Laien erschliesst sich mir die Heuristik allerdings nicht ganz: der "hinreichende Tatverdacht" wird also aus der im vornherein festgesetzten Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung abgeleitet?
Nach der Formel: 3,14 x Daumen?
Setzt das nicht eine unzulässige "Vorverurteilung" voraus? Irgendwie erinnert mich das an die Credoimmanente Beweisführung in der Theologie..
Ob die Anklage mit ihrer Mordanklage durchkommt, zweifeln manche an, anderseits reichte bei den RAF-Leuten ein dabei sein auch zu 20 Jahren, die ich der Frau Zschäpe ebenfalls gönne.
Pi mal Daumen? Der Staatsanwalt muß anhand der zur Verfügung stehenden Beweise - Angaben des/der Beschuldigten, Zeugenaussagen, Spurenauswertungen, was auch immer - entscheiden, ob er eine Verurteilung für wahrscheinlich hält.
Wenn ja, kann er Anklage erheben. Dann prüft das Gericht, ob es ebenfalls einen hinreichenden Tatverdacht sieht - und entscheidet über die Zulassung der Anklage.
Im Fall Zschäpe wurde sie zugelassen.
Zitat von Modifier im Beitrag #18Mutter von Beate Zschäpe greift Polizei und Justiz an" ------------------------- GUTE & mutige FRAU UND MUTTER!
Zitat von Spitzbube im Beitrag #19Pi mal Daumen? Der Staatsanwalt muß anhand der zur Verfügung stehenden Beweise - Angaben des/der Beschuldigten, Zeugenaussagen, Spurenauswertungen, was auch immer - entscheiden, ob er eine Verurteilung für wahrscheinlich hält.
Wenn ja, kann er Anklage erheben. Dann prüft das Gericht, ob es ebenfalls einen hinreichenden Tatverdacht sieht - und entscheidet über die Zulassung der Anklage.
Im Fall Zschäpe wurde sie zugelassen.
Danke für die bodenständige Erklärung.
So wie ich es verstehe, dient die dreistufige Unterscheidung des Tatverdachts also ganz praktisch der Fassbarkeit in allgemeingültige rechtssystematische Begriffe. Eine pragmatische Vorgehensweise also nach gesundem Menschenverstand und Erfahrungswerten. Das leuchtet mir ein.
Ich kenne sie nicht, und was auch immer schief gelaufen sein mag bei Erziehung usw... dass es für eine Mutter oder einen Vater sehr schmerzhaft und tragisch ist, wenn das eigene Kind dermassen auf die "schiefe Bahn" geraten ist, kann ich schon nachvollziehen! Und dass man subjektiv zu seinem Kind stehen will, auch. Mit der objektiven rechtlichen Situation hat das natürlich nichts zu tun. Trotzdem kein Grund zur Häme, wenn auch nicht für Mitleid.