Zitat von macjennings Der Richter hat entschieden - also ok
Es ist ein Freispruch 2. Klasse, dies bedeutet, dass der Kachelmann bei einer Schadensersatzklage sehr schlechte Karten hat.
Felix - besser so als verurteilt - man muss das locker nehmen
Was soll diese Aussage für einen Sinn haben? Es ist ein frauenfeindliches Urteil 1. Klasse!
Nein, es zeigt lediglich einen Rechtsgrundsatz auf! In dubio pro reo! Wenn man Kachelmann eine Vergewaltigung nicht zweifelsfrei nachweisen kann, so ist er freizusprechen! Ohne wenn und aber!
Zitat von macjennings Der Richter hat entschieden - also ok
Es ist ein Freispruch 2. Klasse, dies bedeutet, dass der Kachelmann bei einer Schadensersatzklage sehr schlechte Karten hat.
Felix - besser so als verurteilt - man muss das locker nehmen
Was soll diese Aussage für einen Sinn haben? Es ist ein frauenfeindliches Urteil 1. Klasse!
Süße!
Ich bin nun wirklich kein "Frauenfeind", ich bin das ganze Gegenteil davon - wenn auch immer - und für's weibliche Geschlecht - spannenden und doch sicheren Abstand zum Ziele des jeweiligen Begehrens, aber:
Auch Frauen spinnen!
Wie?
Jenau!
Das ist die Lebenserfahrung eines heute 63-jährigen!
Zitat von Diamantbohrer Ich bin nun wirklich kein "Frauenfeind", ich bin das ganze Gegenteil davon - wenn auch immer - und für's weibliche Geschlecht - spannenden und doch sicheren Abstand zum Ziele des jeweiligen Begehrens, aber:
Zitat von Diamantbohrer Auch Frauen spinnen!
Zitat von DiamantbohrerJenau! Das ist die Lebenserfahrung eines heute 63-jährigen!
Hier wären die "Erfahrungen" Ihrer Frauen wohl die interessanteren. Emma schreibt:
ZitatJörg Kachelmann hat Glück gehabt. Aber stolz kann er nicht sein auf diesen Freispruch. Der Verdacht, dass der TV-Moderator in der Nacht zum 9. Februar 2010 seine Ex-Freundin vergewaltigt habe, hat sich zwar „abgeschwächt, aber nicht verflüchtigt“, erklärte das Gericht. Beide, der Angeklagte wie auch die Nebenklägerin, hätten in einigen Punkten gelogen, betonte Richter Michael Seidling (Foto). Aber Kachelmann habe die Frau – und andere Frauen gleichzeitig – durchgängig belogen und manipuliert. Er habe behauptet, es hätte sich lediglich um ein sexuelles Verhältnis gehandelt, doch die Ex-Freundin sei zu Recht von einer „Beziehung“ ausgegangen. Kachelmann hätte täglich mit ihr kommuniziert und Pläne für eine gemeinsame Zukunft und Kinder geschmiedet. Zu Beginn der Begründung des Urteils kritisierte der Richter ausführlich Verteidiger Schwenn, der in hohem Maße „Anstand und Respekt“ für das Gericht habe vermissen lassen. Abschließend betonte der Richter noch einmal, dass es durchaus möglich wäre, dass Jörg Kachelmann ein Vergewaltiger sei – es aber eben auch nicht auszuschließen sei, dass die Ex-Freundin nicht die Wahrheit gesagt habe. Es gilt das Rechtsprinzip: Im Zweifel für den Angeklagten.
Im Zweifel für den Angeklagten! Warum nicht im Zweifel für das Opfer? Darum: Männer >>> Gesetz >>> Männergesetz