Zitat von Bin Online im Beitrag #2Zweiter Versuch!
Wie beurteilt ihr heute, 10 jahre später, Daschners damalige Handlungsweise?
Die Handlungsweise war aus meiner Sicht korrekt, aus juristischer Sicht eben nicht. Fakt ist, dass Menschen unter Androhung von Schmerz u.a. vieles zugeben nur um der Wahrmachung der Drohung zu entgehen.
Im vorliegenden Fall hatte man ja den richtigen Täter, aber ob das auch für kommende so wäre, wenn man derartiges Verhalten zulassen würde? Erinnert man sich mal den angeblichen Täter, der das Mädel im Parkhaus ermordet haben sollte und es sich später (nachdem der Mob versucht hat die Polizei zu stürmen) es sich herausgestellt hat, er war es nicht. Nein nicht umsonst wurde es abgeschafft. Allerdings achte ich den Menschen, der sich so weit aus dem Fenster gelehnt hat, gleichwohl er um den Umstand seines Unrechtes wusste, hat er das Leben des Kindes vor seine Karriere gestellt. Respekt und Achtung verdient er.
Was für mich aber der größere Aufreger ist, dass es Personen - wie diesem Täter - gestattet wird zu studieren und regelmäßig sich in Erinnerung zu bringen (man denke nur daran, dass er eine Stiftung gründen wollte für Opfer von Tätern, wie er selber einer ist) ... da kocht und brodelt es in mir. DAS verstehe ich nicht.
Eine Freiheitsstrafe ist der Entzug der Freiheit. Nicht mehr und nicht weniger. Es kommt schon vor, daß Häftlinge studieren - und was soll daran schlecht sein? Oder soll jeder Exknacki zwangsläufig Hartzer werden?
Btw.: Gäfgen war zur Tatzeit Examenskandidat. Er absolvierte seine mündliche Prüfung als U-häftling - das heißt, er war noch nicht verurteilt.
Finde es auch ok das er studiert. . es gibt halt menschen mit sehr wenig emotionale bindung oder haben 'verständnis' probleme hiermit.. Kann an die kindheit liegen oder was auch immer.. Kenne mich allerdings nicht mit seine akte aus, sodass dies nur mutmaßungen sind.. deswegen nehme ich an das es den kommissar diese gefühlskälte so zu weißglut getrieben hat das er kein anderen ausweg sah... Wie geschrieben sind nur mutmaßungen..
Kindermörder erhält Entschädigung für Folterdrohung
Das Land Hessen muss dem verurteilten Kindermörder Magnus Gäfgen eine Entschädigung zahlen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine entsprechende Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Gäfgen soll demnach 3000 Euro bekommen. SPON
Leider geht aus dem Text des Aetikels nicht verständlich hervor, ob Gäfgen jetzt die 3 Mille bekommt, oder ob sie bei der Justizkasse bleiben.
Mörder bleibt Mörder ganz egal was er Studiert oder vorher gemacht hat. Solche Menschen haben in meinen Augen kein Recht auf Freiheit oder sogar auf Weiterleben denn das Kind Jakob von Metzler war völlig arglos und wurde von Gäfgen brutal Ermordet. Wer will mit so einem Menschen überhaupt etwas zu tun haben ????? Er gehört für immer weggesperrt. Egal ob er Studiert hat oder nicht. Mir tun nur immer unsere Steuergelder Weh mit dem wir dieses Pack unterhalten das heißt Unterkunft und Verpflegung.
Zitat von Bin Online im Beitrag #20Leider geht aus dem Text des Aetikels nicht verständlich hervor, ob Gäfgen jetzt die 3 Mille bekommt, oder ob sie bei der Justizkasse bleiben.
Letzteres: das wird mit den Verfahrenskosten verrechnet (schrieb ich schon).
Zitat von Bin Online im Beitrag #20Leider geht aus dem Text des Aetikels nicht verständlich hervor, ob Gäfgen jetzt die 3 Mille bekommt, oder ob sie bei der Justizkasse bleiben.
Letzteres: das wird mit den Verfahrenskosten verrechnet (schrieb ich schon).
Das Urteil ist ohne wenn und aber richtig: Folter - oder auch "nur" die Androhung davon - ist in einem Rechtsstaat tabu.
Traurig ist nur, daß Gäfgen - der sicher genau weiß, daß er von dem Geld nichts haben wird - wieder einmal die Möglichkeit geboten wurde, sich als Opfer zu gerieren. Vermutlich fühlt er sich auch so - ein bequemer Ausweg, sich mit seiner eigenen Tat nicht auseinanderstzen zu müssen. "Schaut auf mich Schmerzensmann" statt "mea culpa".
Eine Freiheitsstrafe ist der Entzug der Freiheit. Nicht mehr und nicht weniger. Es kommt schon vor, daß Häftlinge studieren - und was soll daran schlecht sein? Oder soll jeder Exknacki zwangsläufig Hartzer werden?
Btw.: Gäfgen war zur Tatzeit Examenskandidat. Er absolvierte seine mündliche Prüfung als U-häftling - das heißt, er war noch nicht verurteilt.
Und? Solch eine Kreatur wird dann - wieder freigelassen - als Jurist zugelassen werden? Das ist keinesfalls in Ordnung, er hat sich (mMn) des Privelegs für unwürdig erwiesen irgeind einen akademischen Beruf zu ergreifen.
Freiheitsstrafe heißt mitnichten nur *Entzug der Freiheit* während des Zeitraums der Haft gilt auch **Sicherheit für die Bürger unseres Landes**. Im übrigen glaube ich nicht an Resozialisierung von solchen Menschen und ich teile die Auffassung vieler: Lebenslänglich sollte auch wirklich ein Leben lang sein. Gerde im Fall Gäffgen wäre es angebracht.
Hmmm, wenn ich im Kindergarten einen Streit schlichten muss, weil Max Peter mit Sand bewerfen WOLLTE, dann frag ich: Und, hat er es getan? Nein? Siehste, Er WOLLTE, Aber er HAT NICHT! Wenn nun ein Verbrecher, der einen Menschen entführt HAT und es um das Leben dieses Menschen geht, sollte man als Jurist eben auch diesen Unterschied heraus kristallisieren. Der Beamte hat zwar mit Folter gedroht und aus Angst hat Gäfgen "gesungen", aber ihm ist nichts passiert. Wohingegen ein Menschenleben gerettet wurde.
Nach den Berichten im TV, bekommt Gäfgen das Geld eh. nicht, egal ob es an die Justizkasse gehen würde oder nicht. Da er sich in der Privatinsolvenz befindet!
Zitat von Gilmoregirl im Beitrag #28Hmmm, wenn ich im Kindergarten einen Streit schlichten muss, weil Max Peter mit Sand bewerfen WOLLTE, dann frag ich: Und, hat er es getan? Nein? Siehste, Er WOLLTE, Aber er HAT NICHT! Wenn nun ein Verbrecher, der einen Menschen entführt HAT und es um das Leben dieses Menschen geht, sollte man als Jurist eben auch diesen Unterschied heraus kristallisieren. Der Beamte hat zwar mit Folter gedroht und aus Angst hat Gäfgen "gesungen", aber ihm ist nichts passiert. Wohingegen ein Menschenleben gerettet wurde.
Der Junge war leider bereits tot, als Gäfgen verhaftet wurde.