Zitat von Bin Online im Beitrag #6Auf der einen Seite ist der finale Schuss erlaubt, anderseits wird die bloße Androhung von Schmerzen bestraft. Für mich schwer nachvollziehbar.
Die Menschenwürde ist eben noch vor dem Leben das höchstrangigste Verfassungsrechtsgut. Deshalb gibt es ein absolutes Folterverbot. Hier ist aber sehr fraglich, was die Aufopferung des Lebens des Kindes zum Schutz der Menschenwürde des Entführers für die Menschenwürde des Kindes bedeutet. Nach dem Grundtenor des BVerfG - Urteils zum Luftverkehrssicherheitsgesetz darf der Staat auf keinen Fall Menschen töten, um noch so hochrangige Rechtsgüter Dritter oder öffentliche Interessen zu schützen. Sonst verletzt er nicht nur das Lebensrecht der Aufgeopferten, sondern auch ihre Menschenwürde, weil er sie zu reinen Verteidigungsinstrumenten degradiert.
Je nach Bewertung des Sachverhalts könnten wir es hier also mit der Extremsituation zu tun haben, dass der Staat entweder die Menschenwürde der einen Konfliktpartei durch Folter oder die der anderen durch Aufopferung ihres Lebens zwecks Wahrung des absoluten Folterverbots verletzten muss und eine dritte Möglichkeit nicht besteht.
Ich vertrete die Auffassung, dass der Rechtsstaat sich in dieser Extremsituation völlig zurückziehen und den Prozess sowie alle Machtansprüche gegen die Konfliktparteien aufgeben muss. Der Entführer könnte demnach nicht mehr bestraft werden, allenfalls - falls er noch gefährlich ist - in Sicherungsverwahrung genommen werden. Vielleicht auch in Schutzhaft zu seinem Schutz, wenn der Staat sich nämlich total von dem gesamten Konfliktfeld zurückziehen muss, ist sogar fraglich, ob er noch Strafen für Racheakte der Angehörigen eines getöteten Kindes androhen darf.
Noch etwas zum finalen Rettungsschuss: Wenn ein bewaffneter Polizeibeamter oder sonstiger Nothelfer hinzukommt, während ein Messerstecher einen Menschen zu ermorden versucht, und die Wahl hat, den Angreifer entweder zu erschießen oder ihn durch Umdrehen des Armes = Zufügen von Schmerzen dazu zu zwingen, das Messer loszulassen, würde eine absolutistische Auslegung des Begriffes "Folter" dazu führen, dass der Todesschuss das mildere Mittel gegenüber dem Umdrehen des Armes wäre. Diesem offenbar unmöglichen Ergebnis steht aber entgegen, dass der Angreifer die Herrschaft über den Geschehensablauf hat, er kann durch Fallenlassen des Messers, wozu er auch rechtlich verpflichtet ist, jederzeit die Schmerzzufügung beenden. Dieser Gestaltungsspielraum des angeblich Gefolterten schließt m. M. n. den Folterbegriff völlig aus.
Wäre noch zu überlegen, ob das Beispiel des Messerangriffs auf einen Entführer in U-Haft passt ...
Zitat Was ohne Zweifel zu einem grausamen Tod führen würde.
Nicht unbedingt, man würde sich wundern, wie lange man bei Wasser und Brot durchhalten kann, die Ankettung ansich tötet nicht, so wohlversorgt könnte er durchaus ein paar Jahrzehnte durchhalten, nicht angenehm, aber immerhin.
Zitat Was ohne Zweifel zu einem grausamen Tod führen würde.
Nicht unbedingt, man würde sich wundern, wie lange man bei Wasser und Brot durchhalten kann, die Ankettung ansich tötet nicht, so wohlversorgt könnte er durchaus ein paar Jahrzehnte durchhalten, nicht angenehm, aber immerhin.
Ein wenig würde freilich dauern. Was der Mangel an Vitaminen verursacht kann man unter Skorbut nachschlagen.
Wenn man solche Strafen einführt hat man jeden Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit oder Zivilisation aufgegeben.
Zitat von GG146 im Beitrag #53Ohne Wasser kann man 4 Tage überleben, dann stirbt man an Dehydration. Daschner hat die Folter am 4. Tag nach der Festnahme Gäfgens angedroht.
Es wurde überlegt ihn bei Wasser und Brot angekettet seinem Schicksal zu überlassen. (Gerechtigkeit der Strafe oder Rache?)
ZitatEin wenig würde freilich dauern. Was der Mangel an Vitaminen verursacht kann man unter Skorbut nachschlagen.
Aus dem tatsächlichen geschichtlichen Erleben heraus weiß ich, dass man locker 2 Jahre überleben kann, es könnte durchaus überlegt werden, dem Brot notwendige Zusatzmittel beizugeben ... und bevor ich mich selber entsetze belasse ich es dabei
Zitat von coco im Beitrag #42Darüber hinaus führt er leider ein Luxus Leben im Knast.
Hättest du auch gern so ein Luxusleben? Ganz einfach: bring wen um!
Zitat von coco im Beitrag #42Bei mir würde er Angekettet bei Wasser und Brot.
In deinem Keller?
Zitat von Besserwiss im Beitrag #43So so, Re-Sozialisierung. Bei einigen mag das ja funktionieren, bei vielen jedoch nicht. Ich fürchte, bei Gäfken klappt das wohl weniger.
Manche müßten überhaupt erstmal sozialisiert werden. Bei einem Menschen, der ein Kind kaltblütig geplant tötet, dürfte das aussichtslos sein. Empathie ist für den wohl ein unverständliches Fremdwort.
Zitat von Besserwiss im Beitrag #43Aber es gibt bestimmt "Experten", "Fachleute", die ihm irgendwann eine positive Prognose ausstellen.
Irgendwann: wenn er gebrechlich ist...
Bei einem wie Gäfgen ist bei einer Sozialprognose ja auch zu bedenken, daß er keine Perspektive hat, ein Leben in Wohlstand zu führen. Noch viel weniger, als zur Zeit seiner Tat - welche er ja aus Habgier beging.
ZitatBei einem wie Gäfgen ist bei einer Sozialprognose ja auch zu bedenken, daß er keine Perspektive hat, ein Leben in Wohlstand zu führen. Noch viel weniger, als zur Zeit seiner Tat - welche er ja aus Habgier beging.
Jeder nur halbwegs normale Mensch würde das unterschreiben, doch wer weiß, was in den Köpfen dieser Therapeuten umgeht?
Viele Morde geschehen aus Habgier, auch diese Mörder kommen nach 15-20 Jahren wieder frei, egal was wir möchten, wir müssen uns damit abfinden, dass dieses ***** bald wieder auf freiem Fuß ist.
Inhaftiert ist er seit dem 30.09.2002, er hat also schon 10 Jahre rum, die nächsten Jahre wird er sich vorbereiten und er wird freikommen, gleich was wir davon halten.
Ich wünsche der Famiie des Opfers viel Kraft diese Zeit durchzustehen.
Zitat von GG146 im Beitrag #53Ohne Wasser kann man 4 Tage überleben, dann stirbt man an Dehydration. Daschner hat die Folter am 4. Tag nach der Festnahme Gäfgens angedroht.
Es wurde überlegt ihn bei Wasser und Brot angekettet seinem Schicksal zu überlassen. (Gerechtigkeit der Strafe oder Rache?)
Diese Überlegung ist Unsinn. Den Rachegedanken über schwer erträgliche Haftbedingungen ins Strafrecht transportieren zu wollen, verstößt gegen Art. 1 GG und ist damit mindestens so verfassungswidrig wie die Todesstrafe, wenn nicht noch verfassungswidriger (kommt drauf an, wie man den Art. 102 GG rechtssystematisch gewichtet).
Das letzte Urteil des BVerfG zu Haftbedingungen ist noch gar nicht so alt:
ZitatDiese Überlegung ist Unsinn. Den Rachegedanken über schwer erträgliche Haftbedingungen ins Strafrecht transportieren zu wollen, verstößt gegen Art. 1 GG und ist damit mindestens so verfassungswidrig wie die Todesstrafe, wenn nicht noch verfassungswidriger (kommt drauf an, wie man den Art. 102 GG rechtssystematisch gewichtet).
Selbstverständlich ist das Unsinn, und trotzdem kam die Überlegung auf, das ist ein natürlicher Vorgang. Komplett neben den Gesetzen (war der Mord übrigens auch), jedoch muss man manchmal auch schreiben dürfen, was man für eine gerechte Strafe hält, egal ob das nun gesetzlich ist oder nicht. Die Gedanken sind frei und hier ... werden sie hin und wieder mal geäußert.
Genau hier haben wir den unterschied zwischen eine emotionale mord und ein mord aus habgier.. Zwei ganz unterschiedliche dingen.. Und ich finde auch das dies unterschiedlich bewertet werden soll vor gericht. Bin auch sicher dies wird es auch...
Ob Gäfken emotional überhaupt zu was in der lage ist nehme ich auch nicht an.. Nur er ist nicht dumm.. denke es wird es nicht wieder tun, nicht weil ihm das herz dies sagt sondern der verstand das es beim nächsten mal auch nicht unbedingt gut gehen wird..
Die frage die ich mir allerdings wohl stelle wie kann man so emotionallos sein... Kindheit.. krankheid...fehlt was im gehirn.
denke das letzte... irgendwass wird nicht ausgelöst... Darum ich habe kein mitleid mit ihm.. nur auch er hat rechte. Bei solche menschen sehen die bilder vom gehirn oft anders aus, festzustellen wenn situiationen herbei geführt werden wo jeder normale mensch reaktionen zeigt.