Zitat von Klompje im Beitrag #60Ob Gäfken emotional überhaupt zu was in der lage ist nehme ich auch nicht an.. Nur er ist nicht dumm.. denke es wird es nicht wieder tun, nicht weil ihm das herz dies sagt sondern der verstand das es beim nächsten mal auch nicht unbedingt gut gehen wird.
Vielleicht. Aber wer kann das garantieren? Auch gut möglich, daß er einen neuen Anlauf zu Wohlstand unternimmt - mit einem besseren Tatplan.
Ich denke, ihm wird auch in weiteren 15 Jahren noch keine gute Sozialprognose gegeben.
Zitat von Klompje im Beitrag #60Ob Gäfken emotional überhaupt zu was in der lage ist nehme ich auch nicht an.. Nur er ist nicht dumm.. denke es wird es nicht wieder tun, nicht weil ihm das herz dies sagt sondern der verstand das es beim nächsten mal auch nicht unbedingt gut gehen wird.
Vielleicht. Aber wer kann das garantieren? Auch gut möglich, daß er einen neuen Anlauf zu Wohlstand unternimmt - mit einem besseren Tatplan.
Ich denke, ihm wird auch in weiteren 15 Jahren noch keine gute Sozialprognose gegeben.
In 15 Jahren sowieso nicht. Die Verurteilung zu lebenslänglich mit Schuldschwerevermerk bedeutet, dass nicht nach 15 - 18 Jahren die Möglicheit der Entlassung geprüft wird, sondern eine Endstrafe festgelegt werden muss, die immer Nachschlag bedeutet. Normalerweise werden 25 Jahre als Endstrafe festgelegt. Der Vermerk der besonderen Schwere der Schuld bedeutet also eine um mindestens 5 Jahre längere Haftzeit.
Deshalb hatte Gäfgen auch während des Verfahrens noch ein Geständnis abgelegt. Das ist normalerweise hilfreich, um den Schuldschwerevermerk zu vermeiden. In seinem Fall hat das nur nicht geklappt.
Zitat von Gilmoregirl im Beitrag #28Hmmm, wenn ich im Kindergarten einen Streit schlichten muss, weil Max Peter mit Sand bewerfen WOLLTE, dann frag ich: Und, hat er es getan? Nein? Siehste, Er WOLLTE, Aber er HAT NICHT! Wenn nun ein Verbrecher, der einen Menschen entführt HAT und es um das Leben dieses Menschen geht, sollte man als Jurist eben auch diesen Unterschied heraus kristallisieren. Der Beamte hat zwar mit Folter gedroht und aus Angst hat Gäfgen "gesungen", aber ihm ist nichts passiert. Wohingegen ein Menschenleben gerettet wurde.
Der Junge war leider bereits tot, als Gäfgen verhaftet wurde.
Danke, das wusste ich dann nicht mehr. Trotzdem: ich denke in solchen Fällen heiligt der Zweck die Mittel.
Zitat von Klompje im Beitrag #60Ob Gäfken emotional überhaupt zu was in der lage ist nehme ich auch nicht an.. Nur er ist nicht dumm.. denke es wird es nicht wieder tun, nicht weil ihm das herz dies sagt sondern der verstand das es beim nächsten mal auch nicht unbedingt gut gehen wird.
Vielleicht. Aber wer kann das garantieren? Auch gut möglich, daß er einen neuen Anlauf zu Wohlstand unternimmt - mit einem besseren Tatplan.
Ich denke, ihm wird auch in weiteren 15 Jahren noch keine gute Sozialprognose gegeben.
Also ich nehme an deswegen auch der Prozess auf grund Geld, er wird wenn er entlassen wird nicht hier bleiben in deutschland.. ein gefühl.. er ist gut vorbereitet auf seine zukunft außerhalb des gefängniss desen bin ich mir sicher.. sein plan steht fest.. keine gedanken an Jakob.
Hätte es nicht auch gereicht, wenn das Gericht, um dem Kindermörder zu zeigen, was man von seiner Prozeßhanselei hält und TROTZDEM dem Gesetz Genüge, tut mit einer symbolischen "Entschädigung" von sagen wir einem Euro in den Knast zurückgeschickt hätte?
Ich hoffe, es ist nicht möglich, dass Gäfgen den Anspruch abtritt (zB an seinen Rechtsanwalt) und damit das Geld doch noch fließen wird? Es wäre einfach zu grausam für die Eltern.
Das wäre ein krasser Fall von Rechtsmißbrauch. Aber das Land Hessen wird wohl auch schon vorsorglich die Aufrechnung mit Gäfgens Anspruch erklärt haben.
Zitat von Bin Online im Beitrag #72In meinem gesamten Umfeld ist nicht eine(r), die/der das Urteil gut heißt. Selbst wenn das Geld nur umgebucht wird und Gäfgen keinen Cent davon sieht.
Ich glaube, auch den Richtern hat es Magenschmerzen verursacht, aber auch sie müssen sich an die Gesetze halten.
ZitatDas wäre ein krasser Fall von Rechtsmißbrauch. Aber das Land Hessen wird wohl auch schon vorsorglich die Aufrechnung mit Gäfgens Anspruch erklärt haben.
Zitat von Bin Online im Beitrag #72In meinem gesamten Umfeld ist nicht eine(r), die/der das Urteil gut heißt. Selbst wenn das Geld nur umgebucht wird und Gäfgen keinen Cent davon sieht.
Auch die Richter werden keine Sympathie für ihn gehabt haben. Aber auch ein Gäfgen ist nun mal nicht rechtlos - zum Glück.
Oder wollen wir wieder mittelalterliche Zustände mit Vogelfreiheit und allem drum und dran?
sollte Gäfgen eines fernen Tages freikommen, müßte er Hartz IV beantragen. Er hat ja schon den Jungen entführt, weil er pleite war.
Klar wird er dies müssen.. Nur ich meinte mit mein beitrag er hat diesen prozess mit hintergrund gedanken gemacht.. Geld bedeutet nun mal andere art von mehr freiheit. Habe keine beweisen, aber würde man sich in so ein fall nicht absetzten wollen im ausland?
Er hat draußen keine ruhige minuten mehr.. dies kann ich mir nicht voorstellen und er auch nicht.