Das zu beurteilen steht mir nicht zu. Erstens bin ich kein Jurist und zweitens war ich nicht dabei. Wohl aber habe ich eine Meinung darüber: Die Interessen des/der Opfer müssen über über den Interessen des/der Täter stehen. Leider wird das hierzulande nicht so praktiziert. Dem Täter wird z.B. ein Pflichtverteidiger vom Steuerzahler bezahlt (zuzüglich Studium im Knast) und das Opfer?...bleibt auf der Strecke. Vielleicht hat das der Daschner auch so gesehen.
Ich habe die landläufige Meinung die nicht unbedingt der juristischen entspricht: ALLES, was zur Rettung den Opfers führen kann, MUSS uneingeschränkt erlaubt sein (Ausnahme: Körperliche Gewalt und Folter)!! Der Täter ließ dem entführten Kind JA AUCH KEINE CHANCE!!!
Nur ich denke es gab keine die dies nicht nachvollziehen konnte.. Auch der richter...so sah ich diesen rechtspruch
Nur es sollte einfach ein kleine denk anstoß gesetzt werden das dies nicht gange und gebe wird..
Und ich hatte den eindrück das dies der Kommisar auch so gesehen hat.. Wenn man auf sowenig gefühle stoßt wie bei der täter.. ja dies kann ein zu ein ganz gesunde weißblut bringen..zu wahnsinn treiben..
diesen prozess kam der täter teuer zu stehen... Er hat nichts verdient sondern sein geld verloren und darf abzahlen..
Mord um geld ist weniger nachzuvollziehen in diesem falle der kommisar wesentlich mehr.. Ich weiß noch das ich das bedürfniss hatte den kommisar bei seite zu stehen..Nur so ist es wohl vielen gegangen..
Diese hoffnung den junge lebend wieder zu bekommen lässt ein vergessen...hier können regeln und paragrafen nicht viel ausrichten..
der Kommisar sprach aus sicht der eltern und des kindes... not...
Zitat von Bin Online im Beitrag #6Auf der einen Seite ist der finale Schuss erlaubt, anderseits wird die bloße Androhung von Schmerzen bestraft. Für mich schwer nachvollziehbar.
Sie können das Foltern weder "ordentlich" denken, noch "ordentlich" durchführen. Folter ist eben keine Notwehr, zu der gehört, dass eine akute unmittelbare Not abgewehrt wird. Wer foltern will, muss gedanklich diese Notwehrsituation herbeiführen bzw. konstruieren. Das ist dann aber keine wirkliche Notwehrsituation mehr.
Ich denke, das Urteil im Daschner-Prozess hat diese Problematik rechtsstaatlich vorbildlich aufgearbeitet. Folterandrohungen in einer Extremsituation bleiben absolut rechtswidrig. Die Berücksichtigung der Umstände kann aber zu einem Urteil führen, das letztlich nicht zum Nachteil des Angeklagten führt
Zitat von thomas weber im Beitrag #7Sie können das Foltern weder "ordentlich" denken, noch "ordentlich" durchführen. Folter ist eben keine Notwehr, zu der gehört, dass eine akute unmittelbare Not abgewehrt wird. Wer foltern will, muss gedanklich diese Notwehrsituation herbeiführen bzw. konstruieren. Das ist dann aber keine wirkliche Notwehrsituation mehr.
Ich denke, das Urteil im Daschner-Prozess hat diese Problematik rechtsstaatlich vorbildlich aufgearbeitet. Folterandrohungen in einer Extremsituation bleiben absolut rechtswidrig. Die Berücksichtigung der Umstände kann aber zu einem Urteil führen, das letztlich nicht zum Nachteil des Angeklagten führt
Ihre Sicht ist sicherlich richtig aber irgendwie ärgert mich es schon, dass Daschner zahlen muss und Gäffken Geld zugesprochen wird.
Zitat von Bin Online im Beitrag #11 Ihre Sicht ist sicherlich richtig aber irgendwie ärgert mich es schon, dass Daschner zahlen muss und Gäffken Geld zugesprochen wird.
So weit ich weiß, musste Daschner nicht bezahlen. Auch die Geldstrafe war auf Bewährung ausgesetzt. Im übrigen gehört es auch zum Berufsrisiko eines Beamten, insbesonders eines Polizeibeamten in Situationen zu kommen, die einen ethisch letztlich nicht lösbaren Konflikt beinhalten.
Zitat von Bin Online im Beitrag #11Ihre Sicht ist sicherlich richtig aber irgendwie ärgert mich es schon, dass Daschner zahlen muss und Gäffken Geld zugesprochen wird.
Wie thomas weber schon ausgeführt hat: bei Daschner handelte es sich um eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Und Gäfgen wird keinen Cent von dem Geld sehen: das verrechnet die Justizkasse mit seinen Verfahrenskosten (des Strafprozesses).
Zitat von Bin Online im Beitrag #11 Ihre Sicht ist sicherlich richtig aber irgendwie ärgert mich es schon, dass Daschner zahlen muss und Gäffken Geld zugesprochen wird.
So weit ich weiß, musste Daschner nicht bezahlen. Auch die Geldstrafe war auf Bewährung ausgesetzt. Im übrigen gehört es auch zum Berufsrisiko eines Beamten, insbesonders eines Polizeibeamten in Situationen zu kommen, die einen ethisch letztlich nicht lösbaren Konflikt beinhalten.
Zitat von Bin Online im Beitrag #11Ihre Sicht ist sicherlich richtig aber irgendwie ärgert mich es schon, dass Daschner zahlen muss und Gäffken Geld zugesprochen wird.
Wie thomas weber schon ausgeführt hat: bei Daschner handelte es sich um eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Und Gäfgen wird keinen Cent von dem Geld sehen: das verrechnet die Justizkasse mit seinen Verfahrenskosten (des Strafprozesses).
Stimmt! Og Gäfgen überhaut Geld bekommt, wird heute entschieden.
Wenn man ein Menschenleben retten kann ist aus menschlicher Sicht alles erlaubt. Ich hätte ebenso gehandelt, wäre mir aber der strafrechtlichen Konsequenzen bewußt gewesen. In Ländern wie Deutschland etc, hat Folter nichts zu suchen. In anderen Ländern sehe ich das anders. Wenn man SMA´s verhindern kann und damit mehrere Menschenleben rettet, dann überlebt der Gefolterte auch. Mit einem Buch rettet man kein Menschenleben. Das ist meine Meinung dazu.