Im Musterprozess gegen Frau Zschäpe starten die Bundesanwälte eine Revolution in puncto Gleichberechtigung: Männer und Frauen sollen zumindest bei Kapitaldelikten für gleiche Verbrechen gleich verantwortlich haftbar sein. Wie "gleiche Arbeit, gleicher Lohn" nun also "gleiche Untat, gleiche Ahndung".
Bisher ist die Regelung so, dass viele Straftaten zwar für Männer hart strafbewehrt sind, aber in der Rechtspraxis für Frauen nachgiebiger oder gar straffrei gehandhabt werden.
Revolution im Strafrecht kann ich mir nicht so recht vorstellen. Vom gleichen Lohn für gleiche Arbeit habe ich zwar schon gehört, aber in der Praxis noch nicht erlebt. Da bin ich aber mal gespannt wie die Sache ausgeht.
Zitat von Berufsoptimist im Beitrag #2Revolution im Strafrecht kann ich mir nicht so recht vorstellen. Vom gleichen Lohn für gleiche Arbeit habe ich zwar schon gehört, aber in der Praxis noch nicht erlebt. Da bin ich aber mal gespannt wie die Sache ausgeht.
Ja, was ist auch schon "gleiche Arbeit" bei der heutigen Arbeitsteilung und Spezialisierung??
Ich beobachte immer, dass eine Arbeit um so schlechter bezahlt wird, desto unangenehmer und schwerer sie ist. Wie soll ich das nur in meinem Weltbild einer gerechten kosmischen Ordnung unterbringen?
Bei aller Gleichberechtigung muss das Gericht davon ausgehen, was er/sie getan hat.
Bei einem Tötungsdelikt muss der Staatsanwalt/der Richter beweisen, dass der/die Angeklagte mit Vorsatz jemand getötet hat. Das wurde schon im AT so entschieden. Es gab die Todesstrafe bei Mord, bei Totschlag durfte der Täter in eine fremde Stadt flüchen.
Im Falle der Zschäpe muss bewiesen werden, dass sie selber eines der Opfer mit Vorsatz getötet/ermordet hat. Andernfalls ist es Beihilfe zum Mord, das kann auch mit vielen Jahren Gefängnis bestraft werden, aber nicht lebenslänglich.
Zitat von decordoba im Beitrag #4Bei aller Gleichberechtigung muss das Gericht davon ausgehen, was er/sie getan hat.
Bei einem Tötungsdelikt muss der Staatsanwalt/der Richter beweisen, dass der/die Angeklagte mit Vorsatz jemand getötet hat. Das wurde schon im AT so entschieden. Es gab die Todesstrafe bei Mord, bei Totschlag durfte der Täter in eine fremde Stadt flüchen.
Im Falle der Zschäpe muss bewiesen werden, dass sie selber eines der Opfer mit Vorsatz getötet/ermordet hat. Andernfalls ist es Beihilfe zum Mord, das kann auch mit vielen Jahren Gefängnis bestraft werden, aber nicht lebenslänglich.
Anstiftung zum Mord in besonders schwerem Fall vielleicht schon. Es wird aus juristischer Sicht ein spannender Musterprozess!
Die gebürtige Mexikanerin Estibaliz C. betrieb den Eissalon "Schleckeria" in Wien. Sie erschoß ihren Ex-Ehemann und Jahre? später ihren Liebhaber. In beiden Fällen zerstückelte sie die Leichen, steckte die Teile in Plastiksäcke und betonierte sie in ihrem Keller ein.
Jetzt sitzt sie im Gefängnis (hat dort ein Kind geboren) und will erreichen, dass sie für die beiden Morde doch nicht - lebenslänglich - bekommt. Was sie als Milderungsgrund dafür auftischt, ist mir rätselhaft.
Zitat von decordoba im Beitrag #4Im Falle der Zschäpe muss bewiesen werden, dass sie selber eines der Opfer mit Vorsatz getötet/ermordet hat. Andernfalls ist es Beihilfe zum Mord, das kann auch mit vielen Jahren Gefängnis bestraft werden, aber nicht lebenslänglich.
Nein, so einfach ist es nicht: dann wäre wohl nur Beihilfe angeklagt worden. Hier findet sich eine recht gründliche Abhandlung zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme. Leichter verständlich ist die bei Wikipedia.
Zitat von decordoba im Beitrag #4Im Falle der Zschäpe muss bewiesen werden, dass sie selber eines der Opfer mit Vorsatz getötet/ermordet hat. Andernfalls ist es Beihilfe zum Mord, das kann auch mit vielen Jahren Gefängnis bestraft werden, aber nicht lebenslänglich.
Nein, so einfach ist es nicht: dann wäre wohl nur Beihilfe angeklagt worden. Hier findet sich eine recht gründliche Abhandlung zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme. Leichter verständlich ist die bei Wikipedia.
ZitatDie Tatherrschaft des Hintermannes über den Vordermann durch ein überragendes Wollen (Willensherrschaft) = mittelbare Täterschaft
= Der Vordermann befindet sich in einer besonderen Abhängigkeit zum Hintermann. Diese kann zum Beispiel bei einem Schuldunfähigen oder Genötigten der Fall sein.
Bsp.: Der geistige Mentor A sagt seinem psychisch labilen und von A völlig abhängigen Schüler B er solle O töten. B tut dies ohne Widerrede. Der A hatte hier kraft Ausnutzung der Schuldunfähigkeit die Willensherrschaft über B und war daher mittelbarer Täter.
Jetzt muss die Staatsanwaltschaft nur noch nachweisen, dass sich Beate Z. die unmittelbaren Täter gefügig machte, und dass diese psychisch labil oder zumindest geistig zurückgeblieben waren (kann doch nicht so schwer sein bei Rechtsextremen!) - und fertig ist der Lack.
Oki - ich verstehe. In einem Auftrags-Mord wird der Auftraggeber auch als Mörder gesehen, obwohl er/sie die Tat nicht selber ausgeführt hat.
Diesen Auftrag muss das Gericht auch beweisen.
Bei besonders verwerflichen Verbrechen verlangt die Gesellschaft (auch international) die Höchststrafe. Deshalb wird das Gericht jede erdenkliche Handhabe nützen, damit die Höchststrafe ausgesprochen werden kann.
Frauen gelten idR als das sanftmütigere Geschlecht. Es ist aber deutlich zu erkennen, dass Frau--sofern sie ihre eigene Grenze überschreitet---in Gewaltexsessen schlimmer ist als Mann. Warum sollte dann für Frau ein milderes Strafmaß gelten?
Zitat von Citadin im Beitrag #1Im Musterprozess gegen Frau Zschäpe starten die Bundesanwälte eine Revolution in puncto Gleichberechtigung: Männer und Frauen sollen zumindest bei Kapitaldelikten für gleiche Verbrechen gleich verantwortlich haftbar sein. Wie "gleiche Arbeit, gleicher Lohn" nun also "gleiche Untat, gleiche Ahndung".
Bisher ist die Regelung so, dass viele Straftaten zwar für Männer hart strafbewehrt sind, aber in der Rechtspraxis für Frauen nachgiebiger oder gar straffrei gehandhabt werden.
Na sowas! Haben nicht erst vor wenigen Tagen ein höchst erboster Ex-Innenminister Gerhardt Baum und ein ehemaliger Verfassungsrichter die Vorwürfe von Wetterfrosch Kachelmann vehement zurückgewiesen, daß es derartigte Geschlechterunterschiede in der deutschen Rechtsprechung überhaupt gäbe und der Welt einen Selbstfreispruch allererster Klasse um die Ohren gehauen?
Bisher ist die Regelung so, dass viele Straftaten zwar für Männer hart strafbewehrt sind, aber in der Rechtspraxis für Frauen nachgiebiger oder gar straffrei gehandhabt werden.
Zitat.. daß es derartigte Geschlechterunterschiede in der deutschen Rechtsprechung überhaupt gäbe..
Ich bin immer wieder erstaunt, was es alles in Deutschland gibt, was es nicht gibt!
Es gibt keinen Stasistaat, keine Kriminalisierung, keine Enteignung und Entmündigung bis hin zur Zwangsbetreuung und/oder Psychiatrisierung aus politischen Gründen oder aus Bereicherungsinteressen mafiöser berhördlicher und privater Seilschaften.
Keine Zensur. Keine gezielten politisch angeordneten Schikane gegen Arme. Ja, überhaupt keine Arme! Und natürlich keine Geschlechterdiskriminierung (gegenüber dem Mann). Was es nicht alles gibt, was es nicht gibt.
Die Wiedergutmachungsleistungen an Feministinnen für den Terror des Patriarchats werden ebenso lange zu leisten sein wie jene an Israel. Und nie genug sein, egal welche Quoten umgesetzt werden. Denn das der Frau durch den Mann zugefügte Unrecht ist schliesslich unermesslich. Ich bin zutieft und lebenslänglich betroffen und sprachlos. Seit dem Kindergarten.
Zitat von decordoba im Beitrag #6Ein Vergleich mit einem Fall aus Österreich:
Die gebürtige Mexikanerin Estibaliz C. betrieb den Eissalon "Schleckeria" in Wien. Sie erschoß ihren Ex-Ehemann und Jahre? später ihren Liebhaber. In beiden Fällen zerstückelte sie die Leichen, steckte die Teile in Plastiksäcke und betonierte sie in ihrem Keller ein.
Jetzt sitzt sie im Gefängnis (hat dort ein Kind geboren) und will erreichen, dass sie für die beiden Morde doch nicht - lebenslänglich - bekommt. Was sie als Milderungsgrund dafür auftischt, ist mir rätselhaft.