Gericht senkt Strafmaß für Vater des Winnenden-Schützen
Stuttgart (dpa) - Im Revisionsprozess um den Amoklauf von Winnenden hat das Gericht den Vater des Täters zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Strafe lag damit leicht unter der des ersten Verfahrens. weiter bei der Zeit
Der Mann hat eine Pistole im Schlafzimmer frei rumliegen, weil Winnenden ja kurz vor der letzten Ausfahrt vor Brooklyn liegt und sein Sohnemann richtet damit ein furchtbares Massaker an. Dafür gibt es Bewährung? Also ich weiß nicht!
Gericht senkt Strafmaß für Vater des Winnenden-Schützen
Stuttgart (dpa) - Im Revisionsprozess um den Amoklauf von Winnenden hat das Gericht den Vater des Täters zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Strafe lag damit leicht unter der des ersten Verfahrens. weiter bei der Zeit
Der Mann hat eine Pistole im Schlafzimmer frei rumliegen, weil Winnenden ja kurz vor der letzten Ausfahrt vor Brooklyn liegt und sein Sohnemann richtet damit ein furchtbares Massaker an. Dafür gibt es Bewährung? Also ich weiß nicht!
Nun, nicht die Waffe hat getötet sondern der Schütze. So verdammungswürdig die Tat und auch der ungehemmte Umgang mit einer solchen Waffe ist: Auch mit einem in der Küche herumliegenden Messer, einer Axt im Garten oder Autoschlüssel auf der Garderobe kann man mit Leichtigkeit mehrere Menschen töten, bevor man gestoppt wird oder sich selbst "stopt".
Dieser Mann hat eine Schusswaffe ungesichert im Schlafzimmer aufbewahrt. Waffenbesitzer haben besondere Sorgfaltspflichten beim Umgang mit ihren Waffen. Außerdem muss er gewusst haben, dass sein Sohn psychisch labil ist. Schließlich wurde der Sohn deshalb behandelt. Seinen Sorgfaltspflichten ist er nicht nachgekommen und deshalb sind so viele Menschen tot. Deshalb gehört der Mann verurteilt und sein urteil war für mein Empfinden viel zu milde. Dieser Mann scheint kaum ein Schuldempfinden zu haben.
Das eine durchgeknallte Person mit einem Küchenmesser oder einer Axt auch viel Schaden anrichten kann bestreitet niemand. Aber ich glaube nicht, dass jemand in der Lage ist, soviele Leuten ein Messer an die Kehle zu setzten wie in Winnenen sinnlos gestorben sind. Und selbst wenn doch, er könnte viel leichter aufgehalten werden als jemand mit einer Pistole.
Zitat von Dirk1710 im Beitrag #3Dieser Mann hat eine Schusswaffe ungesichert im Schlafzimmer aufbewahrt. Waffenbesitzer haben besondere Sorgfaltspflichten beim Umgang mit ihren Waffen. Außerdem muss er gewusst haben, dass sein Sohn psychisch labil ist. Schließlich wurde der Sohn deshalb behandelt. Seinen Sorgfaltspflichten ist er nicht nachgekommen und deshalb sind so viele Menschen tot. Deshalb gehört der Mann verurteilt und sein urteil war für mein Empfinden viel zu milde. Dieser Mann scheint kaum ein Schuldempfinden zu haben.
Das eine durchgeknallte Person mit einem Küchenmesser oder einer Axt auch viel Schaden anrichten kann bestreitet niemand. Aber ich glaube nicht, dass jemand in der Lage ist, soviele Leuten ein Messer an die Kehle zu setzten wie in Winnenen sinnlos gestorben sind. Und selbst wenn doch, er könnte viel leichter aufgehalten werden als jemand mit einer Pistole.
Naja, dass eine Schußwaffe um ein vielfaches gefährlicher ist als fast alles andere, darüber brauchen wir nicht streiten. Aber potenziell ist alles als Waffe zu gebrauchen. Eine Waffe ungesichert zu "aller Verfügung griffbereit" rum liegen zu lassen ist schon sehr verantwortungslos.
Zitat von Dirk1710 im Beitrag #3Dieser Mann hat eine Schusswaffe ungesichert im Schlafzimmer aufbewahrt. Waffenbesitzer haben besondere Sorgfaltspflichten beim Umgang mit ihren Waffen. Außerdem muss er gewusst haben, dass sein Sohn psychisch labil ist. Schließlich wurde der Sohn deshalb behandelt. Seinen Sorgfaltspflichten ist er nicht nachgekommen und deshalb sind so viele Menschen tot. Deshalb gehört der Mann verurteilt und sein urteil war für mein Empfinden viel zu milde. Dieser Mann scheint kaum ein Schuldempfinden zu haben.
Das eine durchgeknallte Person mit einem Küchenmesser oder einer Axt auch viel Schaden anrichten kann bestreitet niemand. Aber ich glaube nicht, dass jemand in der Lage ist, soviele Leuten ein Messer an die Kehle zu setzten wie in Winnenen sinnlos gestorben sind. Und selbst wenn doch, er könnte viel leichter aufgehalten werden als jemand mit einer Pistole.
Naja, dass eine Schußwaffe um ein vielfaches gefährlicher ist als fast alles andere, darüber brauchen wir nicht streiten. Aber potenziell ist alles als Waffe zu gebrauchen. Eine Waffe ungesichert zu "aller Verfügung griffbereit" rum liegen zu lassen ist schon sehr verantwortungslos.
Für diese Verantwortungslosikgkeit und der Gewissheit, dass sein Sohn psychsisch äußerst instabil war, reicht meinem Rechtsempfinden nach eine Bewährungsstrafe nicht aus. On the other hand. Sind die Eltern nicht gestraft genug? Ich würde unter einer solchen Last keine Nacht schlafen können.
... vor einiger Zeit berichtete mein lokaler Radiosender ... das er versuchen wollte/ will die therapierende Klinik seines Sohnes mit in die Haftung zu nehmen
Zitat von marietta im Beitrag #6... vor einiger Zeit berichtete mein lokaler Radiosender ... das er versuchen wollte/ will die therapierende Klinik seines Sohnes mit in die Haftung zu nehmen
... so, wie ich es verstanden habe, finde es nur keinen beweisenden Link ... steht der Vater wohl mit 18 Millionen im Schadensersatz ... nachdem der Junge therapiert wurde, wollte er wohl die Klinik bezogen auf ihr Versäumnis der Verwahrungspflicht verantwortlich machen ... ich guck mal, vielleicht finde ich es ja noch!!
Zitat von marietta im Beitrag #6... vor einiger Zeit berichtete mein lokaler Radiosender ... das er versuchen wollte/ will die therapierende Klinik seines Sohnes mit in die Haftung zu nehmen
ZitatWinnenden
Vater von Tim K. will Klinikum verklagen
01.01.2013 · Der Vater des Amokläufers von Winnenden will gegen jenes Klinikum Zivilklage einreichen, in dem sein Sohn vor der Tat in Behandlung war. Das Geld soll den Angehörigen der Opfer zugutekommen. FAZ
In diesem Artikel steht was von 8,8 Millionen, die Gesamthöhe der Schadenersatzforderungen liegt bei 14 Miollionen
In DL gibt es Vorschriften, dass Waffenbesitzer diese sicher versvhlosdsen --und in einem Waffenschrank-- aufzubewahren haben. Dieser Sorgfaltspflicht ist der Vater des Jungen nicht nachgekommen und hat sich demnach mitschuldig gemacht.
Die Klinik zu verklagen von Seiten des Vaters, ist aber doch sehr heuchlerisch. Hätte er lieber mal selbst aufgepasst und sich an die Waffengesetze gehalten ...
Wenn er selbst erkannt hat, dass sein Sohn gefährlich ist, wie kommt er dann dazu, seine Waffe frei zugänglich zu machen ? Wenn er es selbst bei täglichem Kontakt nicht gemerkt hat, wie will er dann der Klinik einen Strick drehen ?
Zitat von Klompje im Beitrag #14Jetzt wollen wir mal ehrlich sein, wer denkt ernsthaft daran das sein kind zum amok laufende person wird..
Man ist eltern, und weis das vielleicht was nicht stimmt.. Nur denkt man wirklich an sowass?
Das denkt wahrscheinlich niemand... Aber in Anbetracht der Tatsache, dass der Sohn in einer Psychiatrie war und es auch bestehende Gesetze gibt, hat der Vater grob fahrlässig gehandelt