Zitat von Bin Online im Beitrag #15Was ist mit der Mitschuld von Diren? Auch in Deutschland hat man in fremden Garagen nichts verloren. Bei Mord ist ein Vorsatz nötig, woher hat Markus K., vor der Tat gewusst, dass Diren in seine Garage kommt?
Weil es in DE darauf ankommt, wie sich Diren verhalten hat. Grundlos erschiessen ist in DE nicht erlaubt - auch nicht bei Einbruch; das ist immer noch Sache der Polizei. Und nur dieser (im Gegensatz zu den USA). Nur in absoluter Notwehr ist der Tot des ggü zulässig und strafbefreiend. Die bestand hier offensichtlich nicht. Der springende Punkt - und darauf schien es auch in den USA hinauszulaufen - ist, dass er Diren erschossen hat, als dieser schwerverletzt auf dem Boden lag: sprich es war eine Hinrichtung. Und das dürfte den Strafbestandteil des Mordes erfüllen...
...und in diesem Fall eben auch Vorsatz; ich erinnere daran, dass das mit der offenen Garage "eine Falle" sein sollte. Es hätte IRGENDWEN erwischen können....Drum auch Dreistigkeit, was die Berufung anbelangt, zumindest in meinen Augen....
Zitat von Bin Online im Beitrag #15Was ist mit der Mitschuld von Diren? Auch in Deutschland hat man in fremden Garagen nichts verloren. Bei Mord ist ein Vorsatz nötig, woher hat Markus K., vor der Tat gewusst, dass Diren in seine Garage kommt?
Weil es in DE darauf ankommt, wie sich Diren verhalten hat. Grundlos erschiessen ist in DE nicht erlaubt - auch nicht bei Einbruch; das ist immer noch Sache der Polizei. Und nur dieser (im Gegensatz zu den USA). Nur in absoluter Notwehr ist der Tot des ggü zulässig und strafbefreiend. Die bestand hier offensichtlich nicht. Der springende Punkt - und darauf schien es auch in den USA hinauszulaufen - ist, dass er Diren erschossen hat, als dieser schwerverletzt auf dem Boden lag: sprich es war eine Hinrichtung. Und das dürfte den Strafbestandteil des Mordes erfüllen...
Hier hätte wahrscheinllich ein schlauer Winkeladvokat nach mildernden Umständen gesucht; am Ende wär das dann auch kein Mord gewesen. Ich traue der Justiz nicht....Manche Urteile werfen allerlei Fragen auf.
Zitat von ctulhu im Beitrag #16 Der springende Punkt - und darauf schien es auch in den USA hinauszulaufen - ist, dass er Diren erschossen hat, als dieser schwerverletzt auf dem Boden lag: sprich es war eine Hinrichtung. Und das dürfte den Strafbestandteil des Mordes erfüllen...
Klingt einleuchtend, ein psychiatrischer Gutachter (der Verteidigung) erklärt dies mit einer Ausnahmesituation, dazu kommt noch ein psychischer Ausnahmezustand, da kurz vorher bei ihm ja mehrmals eingebrochen wurde. In Deutschland ticken die Juristen nicht immer logisch.
Washington (dpa) - Bei einem Unfall in einem Supermarkt im US-Bundesstaat Idaho hat ein zweijähriger Junge seine Mutter mit deren Waffe erschossen. Das Kind habe in einem Einkaufswagen gesessen, in die Tasche der 29-Jährigen gegriffen und versehentlich eine darin befindliche Waffe abgefeuert. Die Frau habe eine Erlaubnis besessen, verdeckt eine Waffe bei sich zu tragen. Der Schwager der Toten sprach dem Sender zufolge von einer Tragödie. Die 29-Jährige sei eine "wunderbare, fürsorgliche Mutter" gewesen.
Die Meldung habe ich auch gelesen. Dies könnte aber hier genauso passieren. Die Mutter hatte eine Lizenz dafür, dass sie eine Waffe mitführen darf. Die haben hier auch viele Leute.
So wunderbar fürsorglich, dass ihr 2jähriges Kind nur mal in die Tasche greifen muss, um erheblichen Schaden anzurichten. Mein Kind "zauberte" lediglich vor versammelter Mannschaft Hygieneartikel aus meiner Handtasche --- das ist es, was da bei Muttern auch in die Tasche gehört.
Zitat von Bin Online im Beitrag #21Die Meldung habe ich auch gelesen. Dies könnte aber hier genauso passieren. Die Mutter hatte eine Lizenz dafür, dass sie eine Waffe mitführen darf. Die haben hier auch viele Leute.
Mit einem Kind im Schlepptau habe ich die Waffe so zu tragen, dass es da nicht heran kommt.
Also ich weiß nicht, es war ein schrecklicher Unfall. Absichtlich wird sie es nicht gemacht haben. Das sie eine Pistole dabei hatte, wird schon einen Grund haben, vermutlich wird sie beruflich die Waffe mitführen müssen. Wir wissen es nicht,
Zitat von Bin Online im Beitrag #13Wäre die Tat in Deutschland passiert, welches Strafmaß hätte er hier zu erwarten?
Hier wäre geprüft worden, inwieweit § 26 StGB greift. Dann ob er eine WBK hat und das ganze Programm und dann hat er immer noch zuerst die Polizei zu informieren. In Amerika ist das anders durch das "Stand your ground law", obwohl dazu eben nicht das "Fallenstellen" wie in dem Fall gehört.