Zitat von Bin Online Gucken Sie, via Mediathek, die gestrige Plenarsitzung an, besonders die Reden der Grünen und Linken Redner, dann verstehen Sie vielleicht , warum man gegen dieses Gesetz sein sollte.
DIESES Gesetz verteidige ich ja auch nicht, halte es aber – so wie die 88% Nutzer sozialer Netzwerke auch – für sinnvoll, gegen Hass, Hetze, Fake News und strafbare Inhalte etwas zu unternehmen. Das im Gegensatz zu dir, der ja zu glauben scheint, dass die bestehenden Gesetze ausreichen würden. Was ja nicht stimmt, wie die unzähligen Beispiele in der Vergangenheit zeigen.
Zitat von Bin Online Übrigens hangt da auch noch die (begrüßenswerte) Überwachung des Jugendschutzes (Kinderporno etc.) dran. Hierbei soll es ebenfalls private Fahnder geben und die gehen auch in die kleinen Foren. Wenn die dann die ein oder andere Beleidigung oder Abmahnmöglichkeit, quasi als Beifang mit anzeigen, erhöht sich deren Reibach. Das bedeutet, wenn sich Nachts ein angesoffener Uffz. zu einem "Arschloch" hinreißen lässt, dann kann er schnell mit einer Vorstrafe dabei sein.
Uffze, auch im angesoffenen Zustand verteilen die Arschlöcher so, dass der Betroffene zwar weiß, dass er gemeint ist, der Titel juristisch aber unangreifbar ist.
Aber gut, nachdem Maas mit seinem Gesetz ja gescheitert ist, müssen die Uffze im Moment sowieso nicht darauf achten.
Zitat von Bin Online Sagt der selbe Uffz in der Kneippe, dass der Minister XY ein Arschloch ist, passiert ihm gar nichts. In der Kneippe ist es belangloses Gerede und im Netz wird es zu hate speech hochstilisiert. Dies will ich nicht.
Also da gibt es dann doch gewaltige Unterschiede. In einer Kneipe haben die Volltrunkenen das Arschloch gar nicht mitbekommen, die Angetrunkenen es spätestens am nächsten Morgen vergessen und die paar Nüchternen nach 2 Tage.
Im Netz stehen die „Arschlöcher“ Wochen, Monate manchmal Jahrelang und lesen können es Millionen, während in einer Kneipe es nur die in der unmittelbar Nähe des Sprücheklopfer Stehenden das mitbekommen.
Beispiel Merkel, sie wird diffamiert, wie wenige andere Politiker(innen). Sie ignoriert dies, sie nimmt dies als eine Schattenseite ihres Jobs war. Es ist schon richtig, dass der Mist oft jahrelang in den Blogs, Foren steht. Nur wer nimmt diese Crampen ernst? Frau Merkel gewiss nicht.
Nein, darin sehe ich keinen Grund, die Gesetze zu verschärfen. Wenn hate speech schon s ein großes Problem sein soll, dann sollen sie es halt juristisch besser verfolgen. Wo ist denn da das Problem? Bei der Künast gab es unlängst ein Urteil, über 2.000 Euro muss der Beleidiger zahlen. Finde ich ok, werden öfters welche verurteilt, dann hört es sich von ganz alleine auf.
Da träumt einer - selbst im reiferen Alter - noch von einer heilen Welt, oder wie sich Hetzer durch erteilte Strafen in ä. Fällen nachhaltig ändern würden. Habe anhaltend gelacht....
[weiss]........................................................................[/weiss] Gelassenheit und direkte Kommunikation sind unersetzlich.[weiss].....................................................................[/weiss]
Zitat von Alice WeidelWenn heute das Netzdurchsetzungsgesetz tatsächlich im Bundestag verabschiedet wird, dann sehen unsere Beiträge vielleicht demnächst so aus:
Ich habe mich hier vertan, es war die Roth und nicht die Künast. Der Verurteilte lebt von H4 und er wurde zu satten 160 Tagessätze = 1.920 Euro verurteilt. Natürlich schrecken solche Strafen ab!
Hat auch lange genug gedauert. Aber dann muss sich das Niveau in Facebook ja mittlerweile merklich gebessert haben. Die Verurteilung ist immerhin schon drei Monate her.
Zitat von Bin Online Beispiel Merkel, sie wird diffamiert, wie wenige andere Politiker(innen). Sie ignoriert dies, sie nimmt dies als eine Schattenseite ihres Jobs war. Es ist schon richtig, dass der Mist oft jahrelang in den Blogs, Foren steht. Nur wer nimmt diese Crampen ernst? Frau Merkel gewiss nicht.
Das trifft noch nicht mal auf den Tatbestand Beleidigungen zu, Claudia Roth liegt da unangefochten an der Spitze. Beleidigungen sind aber Zweitrangig, viel schlimmer sind die Fakes die verbreitet werden. So wie das über Künast wo behauptet wurde sie hätte bei dem Mord an der Studentin Maria in Freiburg über den Täter gesagt: „Der traumatisierte junge Flüchtling hat zwar getötet, man muss ihm aber jetzt trotzdem helfen.“
Wobei ein Politiker Plattformen für eine Richtigstellung zur genüge hat. Du hättest die nicht würde ich Lügen über dich verbreiten.
Zitat von Bin Online Nein, darin sehe ich keinen Grund, die Gesetze zu verschärfen. Wenn hate speech schon s ein großes Problem sein soll, dann sollen sie es halt juristisch besser verfolgen.
Juristisch bekommst du nur die Dümmsten zu fassen. Würde ich sowas machen ginge ich über einen Proxy im Ausland ins Tor-Netzwerk und deutsche Ermittler haben das Nachsehen, ach ja, und der Proxy steht in einem Land ohne Rechtshilfeabkommen mit Deutschland.
Dann stehen meine Verleumdungen bis zum St. Nimmerleinstag im Netz. Wenn kein Gesetz die Betreiber sozialer Netzwerke zwingt, kurzfristig, sehr kurzfristig die verlogenen Einträge zu löschen.
Abgesehen davon dass die Justiz und die Gerichte bei der Masse der Beleidigungen, Hetze, Lügen und anderen strafbare Inhalte hoffnungslos überfordert wären.
Zitat von Bin Online Wo ist denn da das Problem?
Bruchteile der Probleme habe ich gerade angesprochen.
Zitat von Bin Online Bei der Künast gab es unlängst ein Urteil, über 2.000 Euro muss der Beleidiger zahlen. Finde ich ok, werden öfters welche verurteilt, dann hört es sich von ganz alleine auf.
Zitat von Bin Online Ich habe mich hier vertan, es war die Roth und nicht die Künast. Der Verurteilte lebt von H4 und er wurde zu satten 160 Tagessätze = 1.920 Euro verurteilt. Natürlich schrecken solche Strafen ab!
Harz4 ist unterhalb der Pfändungsgrenze und wenn der Empfänger auch noch mit Ehefrau und Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft lebt dann ist schon gar nichts zu holen.
Und einsperren tun sie noch nicht mal einen Drogensüchtigen, der zum wiederholten male ohne Führerschein fährt und erwischt wurde, seinen Unterhaltsverpflichtung nicht nach kommt, dafür seine Frau stalkt und sie schlägt obwohl er ihr nicht näher als200 m kommen darf.
Zitat von Bin Online im Beitrag #1Eric Gujer veröffentlichte in der heutigen NZZ einen guten Kommentar zum neuen Facebook-Gesetz-Entwurf von Herrn Maas,
Die Demokratie der Bundesrepublik gehört zu den grossen Erfolgsgeschichten in Nachkriegseuropa. Während die Deutschen aber auf ihr Wirtschaftswunder stolz wie Bolle sind, betrachten sie ihr Demokratiewunder mit Skepsis. Überall in Europa lauern Bedrohungen für die pluralistische Gesellschaft – Populisten, Extremisten, Jihadisten –, doch nur in Deutschland glaubt man, diese könnten die freiheitliche Grundordnung ernstlich gefährden. Das Trauma des Nationalsozialismus ist auch nach 70 Jahren noch virulent, was sich unter anderem in Überreaktionen aus Angst um die Demokratie äussert. weiterlesen
Offensichtlich braucht der Deutsche für jeden Pups ein Gesetz. Dabei ist es doch heute schon kein Problem, User mittels IP zu identifizieren und vor Gericht zu stellen. Die Täter müssten halt nur abschreckende Strafen erhalten und das "Problem" wäre dann weitgehend gelöst.
Zitat von Bin Online im Beitrag #17Eigentlich ist das Thema hier Maas' Zensurgesetz. Dazu habe ich einen vielbeachteten, allseits gelobten Artikel eingestellt. Jetzt ist der Thread ein simpler Bashing-Strang geworden. Ob der Herr Bachmann ein Verbrecher ist oder auch nicht, ist mir scheißegal, ich verteidige ihm nicht und habe auch mit ihm nichts am Hut. Ich wollte hier eigentlich über das kommende Gesetz diskutieren, denn dies wird auch die kleinen Foren betreffen, wenn es tatsächlich so kommt, wie es geplant ist.
Wenn hier jedes Thema zu einem AfD, Bachmann und was weiß ich noch alles, Bashing ausufert, wird dieses Forum nicht besonders attraktiv werden. Aber bitte, ich halte mich jetzt mal raus. Wenn nicht mehr jeder Strang mit AfD and more zugeschissen wird, bin ich wieder aktiv.
Im Maas´chen Gesetzentwurf geht es nicht um Meinungen, sondern um knallharte Straftaten: Beleidigung, Rassenhaß, Holocaustleugnung, Anstiftung zur Gewalt bis hin zum Mordaufruf, Bedrohung, etc.
Es ist gut, daß jemand von Kompetenz dieses Problem anpackt. Angela Merkel eine "DDR-F.o.t.z.e" - habe ich auch schon gelesen - zu nennen, einen Ruhrgebietsbürgermeister durch Morddrohungen gegen ihn und seine Familie zum Amtsverzicht zu zwingen, hat mit politischer Auseinandersetzung nichts mehr zu tun. Wer unfähig ist, seine Meidungen ohne diese Straftaten auszudrücken, hat im Internet nichts zu suchen.
Das Problem ist ein anderes: indem der Staat in diesem Gesetzesentwurf den Unternehmen der Forumsbranche die Verantwortung zuweist, gibt er sein eigenes Strafverfolgungsmonopol auf. Es sollte zumindest so sein - durchaus analog dem Ladendiebstahlsgesetz -, jeden Verstoß gegen das Gesetz zur Anzeige zu bringen. Allerdings gibt es da eine technische Schwierigkeit: wer denn soll die Millionen von täglichen Mails daraufhin durchforsten, ob es einige schwarze Schafe gibt. Das Gesetz des Heiko Maas wird höchstwahrscheinlich am Gigantismus des Internet scheitern. Das weiß auch Maas. Anstatt x neue PostingsBewerter einzustellen, schiebt er den Foren die Verantwortung und die Kosten zu.
"Bosheit, mein Herr, ist der Geist der Kritik, und Kritik bedeutet den Ursprung des Fortschritts und der Aufklärung" (Thomas Mann, Der Zauberberg)
Zitat von Bin Online Ich habe mich hier vertan, es war die Roth und nicht die Künast. Der Verurteilte lebt von H4 und er wurde zu satten 160 Tagessätze = 1.920 Euro verurteilt. Natürlich schrecken solche Strafen ab!
Harz4 ist unterhalb der Pfändungsgrenze und wenn der Empfänger auch noch mit Ehefrau und Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft lebt dann ist schon gar nichts zu holen.
Und einsperren tun sie noch nicht mal einen Drogensüchtigen, der zum wiederholten male ohne Führerschein fährt und erwischt wurde, seinen Unterhaltsverpflichtung nicht nach kommt, dafür seine Frau stalkt und sie schlägt obwohl er ihr nicht näher als200 m kommen darf.
(Ein Fall in meiner Verwandtschaft)
Der Mann wurde zu 160 Tagessätzen verurteilt und da gibt es nur 2 Alternativen, entweder zahlen oder absitzen. Dies wird Dir jede juristisch bewanderte Person bestätigen. Bei Tagessätzen gibt es auch keine Bewährung.
Zitat von Fredericus Rex im Beitrag #172Das trifft noch nicht mal auf den Tatbestand Beleidigungen zu, Claudia Roth liegt da unangefochten an der Spitze. Beleidigungen sind aber Zweitrangig, viel schlimmer sind die Fakes die verbreitet werden. So wie das über Künast wo behauptet wurde sie hätte bei dem Mord an der Studentin Maria in Freiburg über den Täter gesagt: „Der traumatisierte junge Flüchtling hat zwar getötet, man muss ihm aber jetzt trotzdem helfen.“
Wobei ein Politiker Plattformen für eine Richtigstellung zur genüge hat.
Falschmeldungen, die Dritten schaden, waren noch nie erlaubt. Dafür braucht es kein neues Gesetz.
Zitat von Fredericus Rex im Beitrag #172Juristisch bekommst du nur die Dümmsten zu fassen. Würde ich sowas machen ginge ich über einen Proxy im Ausland ins Tor-Netzwerk und deutsche Ermittler haben das Nachsehen, ach ja, und der Proxy steht in einem Land ohne Rechtshilfeabkommen mit Deutschland.
Dann stehen meine Verleumdungen bis zum St. Nimmerleinstag im Netz. Wenn kein Gesetz die Betreiber sozialer Netzwerke zwingt, kurzfristig, sehr kurzfristig die verlogenen Einträge zu löschen.
Viele Falschmeldungen werden mittels Bots oder Schreibbüros in Bulgarien, Russland etc. gepostet, gegen die ist das neue Gesetz machtlos.
Das deshalb Verleumdungen bis zum St. Nimmerleinstag stehen bleiben, ist nur dann möglich, wenn diese keiner anzeigt (beim Forenbetreiber). Auch das ist heute schon ausreichend geregelt.
Auszugehen ist von einer Pflicht zur unverzüglichen Entfernung. Dabei ist aber auch zu berücksichtigen, ob der Forenbetreiber einige Zeit benötigt, um die vorgetragene Rechtsverletzung zu überprüfen. Wenn die Rechtsverletzung sofort offensichtlich ist, dann müssen 24 Stunden zur Entfernung genügen. Ansonsten kann bei der Notwendigkeit einer Überprüfung bis zu eine Woche angemessen sein (Strömer/Grootz, K&R 2006, 553, 555). Letztlich ist die Frist eine Frage des Einzelfalls. Eine Rolle wird hier spielen, ob es sich um einen großen professionellen Anbieter oder eine Privatperson handelt (Jürgens/Veigel, AfP 2007, 181, 183, im ersteren Fall kann eine Entfernung innerhalb von ca. 24-48 Stunden erwartet werden) und ob erst eine Stellungnahme des Content-Providers (hier des Verfassers eines Beitrags) eingeholt werden muss.
Also Verleumdungen, Schmähkritik etc. muss entfernt werden. Früher noch schneller, jetzt stellt man den kleinen Forenbetreiber nicht mehr reflexartig vor dem Kadi. Es wäre den Behörden ohne Probleme möglich, gegen FB, Twitter, Google und Co genauso vorzugehen. Warum sie dies nicht machen, versteht wohl nur der Herr Maas. Hier gilt, die Kleinen fängt man, die Großen ............
Zitat von Fredericus Rex im Beitrag #172Abgesehen davon dass die Justiz und die Gerichte bei der Masse der Beleidigungen, Hetze, Lügen und anderen strafbare Inhalte hoffnungslos überfordert wären.
Für die Strafverfolgung sind nun mal die Behörden zuständig und nicht irgendwelche Geschäftsleute. Was ich übrigens nicht schlecht finde.
Zitat von Hamlets Gummibärchen im Beitrag #174Das Problem ist ein anderes: indem der Staat in diesem Gesetzesentwurf den Unternehmen der Forumsbranche die Verantwortung zuweist, gibt er sein eigenes Strafverfolgungsmonopol auf. Es sollte zumindest so sein - durchaus analog dem Ladendiebstahlsgesetz -, jeden Verstoß gegen das Gesetz zur Anzeige zu bringen. Allerdings gibt es da eine technische Schwierigkeit: wer denn soll die Millionen von täglichen Mails daraufhin durchforsten, ob es einige schwarze Schafe gibt. Das Gesetz des Heiko Maas wird höchstwahrscheinlich am Gigantismus des Internet scheitern. Das weiß auch Maas. Anstatt x neue PostingsBewerter einzustellen, schiebt er den Foren die Verantwortung und die Kosten zu.
Das Problem liegt wohl speziell im Verhalten der Verantwortlichen bei Facebook. Es lag schon immer in der Verantwortung von Forenbetreibern, Schmähkritik und andere rechtswidrige Einträge, insbesondere auf Verlangen, zu löschen. Facebook glaubte, das Problem aussitzen zu können. Allerdings ergab sich der Rechtsanspruch auf Löschung nur indirekt aus entsprechenden Paragrafen des StGB und des BGB. Das neue Gesetz soll Facebook & Co stärker in die Pflicht nehmen, und das ist gut so. An der Möglichkeit einer weitergehenden juristischen Verfolgung ändert sich nichts.
Zitat von Orion im Beitrag #176 Das Problem liegt wohl speziell im Verhalten der Verantwortlichen bei Facebook. Es lag schon immer in der Verantwortung von Forenbetreibern, Schmähkritik und andere rechtswidrige Einträge, insbesondere auf Verlangen, zu löschen. Facebook glaubte, das Problem aussitzen zu können. Allerdings ergab sich der Rechtsanspruch auf Löschung nur indirekt aus entsprechenden Paragrafen des StGB und des BGB. Das neue Gesetz soll Facebook & Co stärker in die Pflicht nehmen, und das ist gut so. An der Möglichkeit einer weitergehenden juristischen Verfolgung ändert sich nichts.
Das ist richtig, die Verantwortung sämtlicher Inhalte auf I-Net-Seiten liegt stets auf Seiten der/des Betreibers. Er hat dafür zu sorgen, dass Inhalte (Textbeiträge, Abbildungen, Graphiken etc.) nicht gegen jeweils national geltendes Recht verstoßen, nicht eine nichtexistierende Weltaufsicht über die vielfältigen virtuellen Welten. Das wäre auch schlicht unmöglich. Für sämtliche HP-Inhalte sind die Betreiber - auch in Haftung für ihre "Mitglieder" verantwortlich und haftbar. FB, auch Twitter u. ä. I-Net-Dienste, haben es sich zu lange zu leicht gemacht. Darüber gibt es auch einige Präzedenzurteile.
[weiss]........................................................................[/weiss] Gelassenheit und direkte Kommunikation sind unersetzlich.[weiss].....................................................................[/weiss]
Krachende Ohrfeige der Vereinten Nationen für Maas’ Zensurgesetz
Hier ein paar Ohrfeigen:
Insbesondere sieht der Sonderbeauftragte Verstöße gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II), den auch die Bundesrepublik ratifiziert hat.
Während es anerkannt sei, dass auch Unternehmen eine Verantwortung zur Wahrung der Menschenrechte haben, dürften „Zensurmaßnahmen nicht an private Rechtsträger delegiert werden“.
Soweit der Gesetzesentwurf hohe Strafen (vorgesehen sind bis zu € 50 Mio.) für Zuwiderhandlungen vorsehe, könnte dies eine rechtswidrige Behinderung des Rechts auf freie Meinungsäußerung darstellen. Die Höhe der Strafen wecke auch Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit. Die Strafen könnten soziale Netzwerke dazu veranlassen, auch rechtmäßige Inhalte zu löschen. Dieses Risiko erscheine umso höher, als rigide Fristen von 24 Stunden bzw. 7 Tage für das Löschen vorgegeben seien. Dies könne zu einer Überregulierung führen, um Bußgelder zu vermeiden. Eine solche „vorbeugende Zensur“ würde mit dem Recht, Informationen aller Art im Internet zu suchen, zu erhalten oder weiterzugeben, kollidieren.
Da hierzulande die Checks and Balances nicht so gut, wie in den USA, funktionieren, kann man über die Hilfe der UN nur dankbar sein. Das Maas'ische Ermächtigungsgesetz darf nicht kommen! Basta!
Es gibt zwar ein Recht auf freie Meinungsäußerung, aber kein Recht auf freie Beleidigungen und ungehemmten Ausüben seines Hasses . Und da ist der Maas'sche Versunch zwar ein ehrenwerter, aber vielleicht untauglicher. Aber so ist das nun einmal mit Menschenwerk.
"Bosheit, mein Herr, ist der Geist der Kritik, und Kritik bedeutet den Ursprung des Fortschritts und der Aufklärung" (Thomas Mann, Der Zauberberg)
Krachende Ohrfeige der Vereinten Nationen für Maas’ Zensurgesetz
Hier ein paar Ohrfeigen:
Insbesondere sieht der Sonderbeauftragte Verstöße gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II), den auch die Bundesrepublik ratifiziert hat.
Während es anerkannt sei, dass auch Unternehmen eine Verantwortung zur Wahrung der Menschenrechte haben, dürften „Zensurmaßnahmen nicht an private Rechtsträger delegiert werden“.
Soweit der Gesetzesentwurf hohe Strafen (vorgesehen sind bis zu € 50 Mio.) für Zuwiderhandlungen vorsehe, könnte dies eine rechtswidrige Behinderung des Rechts auf freie Meinungsäußerung darstellen. Die Höhe der Strafen wecke auch Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit. Die Strafen könnten soziale Netzwerke dazu veranlassen, auch rechtmäßige Inhalte zu löschen. Dieses Risiko erscheine umso höher, als rigide Fristen von 24 Stunden bzw. 7 Tage für das Löschen vorgegeben seien. Dies könne zu einer Überregulierung führen, um Bußgelder zu vermeiden. Eine solche „vorbeugende Zensur“ würde mit dem Recht, Informationen aller Art im Internet zu suchen, zu erhalten oder weiterzugeben, kollidieren.
Da hierzulande die Checks and Balances nicht so gut, wie in den USA, funktionieren, kann man über die Hilfe der UN nur dankbar sein. Das Maas'ische Ermächtigungsgesetz darf nicht kommen! Basta!
Warum nur schreien Sie mit großen Lettern die Leser an, wenn Ihnen etwas gefällt?
Es ist bekannt, wie umstritten Steinhöfel ist – und es ist nichts weiter als die Meinung eines Bloggers, der zufällig noch RA ist. Oder RV wie „Rechtsverdreher“. Aber wenn der auf „achgut“ schreibt, dann ist der ja was Besonderes.
Hier mal ausführlicher über Steinhöfel, den Autor des Textes, falls den jemand noch nicht richtig kennt
<<Die Frankfurter Allgemeine Zeitung urteilte 2006 über die „rüpelnde Werbefigur“, Steinhöfel gebe mit Vorliebe „den Großkotz“ und inszeniere sich in Illustrierten als „Pitbull in Robe“ – „wo ich hinlange, wächst kein Gras mehr“.[5] Steinhöfels Äußerungen zur Flüchtlingskrise in Deutschland ab 2015 wurden kritisch aufgegriffen. So nahm die Tageszeitung Westfalen-Blatt Steinhöfels Bericht über eine angebliche Vergewaltigung im Oktober 2015, der sich laut allen damit befassten Behörden nach Vernehmung des angeblichen Opfers als unwahr herausgestellt hat, zum Anlass für einen regelmäßigen Gerüchte-Check zu dem Thema.[15] Das Bildblog griff im Juli 2016 einen Text Steinhöfels zur Flüchtlingskrise auf, in dem dieser wegen vermeintlicher Vergewaltigungen gegen den Vorschlag polemisierte, Flüchtlinge zu Bademeistern auszubilden, obwohl die von Steinhöfel zugrundegelegten Fakten „längst entkräftet“ seien. Diesen Fall sah das Bildblog als beispielhaft für „unsaubere Berichterstattung über Geflüchtete“ generell, da sie „von Leuten [wie Steinhöfel] herangezogen“ werde, „die populistische Thesen in die Welt jagen wollen und die sich nicht sonderlich dafür interessieren, ob eine Meldung stimmt oder nicht, solange sie eine Quelle haben, die zur eigenen Position passt.“<<
Ich habe mich mit der Person Steinhöfel befasst. Dass die Maas-Vorstellungen überzogen sind, das dürfte klar sein.
Wenige sind imstande, eine von den Vorurteilen der Umgebung abweichende Meinung gelassen auszusprechen; die meisten sind sogar unfähig, überhaupt zu solchen Meinungen zu gelangen. Albert Einstein