Er überfiel ein Tankschiff und folterte Besatzungsmitglieder. Dennoch darf ein Pirat aus Somalia in Deutschland einen Asylantrag stellen. Das hat nun das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.
Das Verwaltungsgericht Hannover hat am Freitag entschieden, dass ein junger Mann aus Somalia in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen darf, obwohl er in seiner Heimat nachweislich an einen Piratenüberfall beteiligt gewesen war. Quelle: dpa
Deutschland, der sichere Hafen für alle Schwerverbrecher der Welt. Wir machen uns in der Welt lächerlich! Die doofen Deutschen, heißt es schon, denen kannst du alles erzählen, die sagen aus Angst vor was auch immer, NIE nein!
Inzwischen scheint es bei den Schleppern die Parole zu geben, prahlt mit möglichst vielen Verbrechen, dann schiebt euch keiner ab!
Bochum unter Druck Abschiebung von Sami A. : Gericht droht mit Zwangsgeld
25. Juli 2018 | 17:53 Uhr
Im Streit um die Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. setzt ein Gericht der Ausländerbehörde in Bochum eine Frist zur Rückholung des Tunesiers.
Gelsenkirchen/Berlin.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen setzt die Stadt Bochum nach der umstrittenen Abschiebung des Islamisten Sami A. mit einem beispiellosen Schritt unter Druck. dpa Die Richter haben die Ausländerbehörde unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro aufgefordert, den nach Tunesien abgeschobenen Gefährder spätestens bis zum nächsten Dienstag zurückzuholen. Tunesien sieht derzeit jedoch überhaupt keinen Grund, Sami A. nach Deutschland zurückzuschicken. Man ermittle selbst wegen Terrorverdachts gegen Sami A., sagte der Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde, Sofiane Sliti, der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. Zudem gebe es kein entsprechendes Gesuch der deutschen Behörden. „Es gibt gar keinen Grund, ihn zu übergeben. Sami A.s Auslieferung widerspricht dem Prinzip der staatlichen Souveränität.“ Endgültig ausschließen wollte Sliti eine Rücküberstellung allerdings nicht. Voraussetzung wären Terrorermittlungen in der Bundesrepublik sowie ein offizielles Gesuch. Nach tunesischem Recht ist eine Auslieferung von Staatsbürgern im Fall von Terrorvorwürfen in einem anderen Land grundsätzlich möglich. In Deutschland konnte Sami A. die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung aber nicht nachgewiesen werden, entsprechende Ermittlungen wurden eingestellt. Der Tunesier war am 13. Juli in seine Heimat abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies nicht zulässig sei. Der Beschluss war allerdings erst übermittelt worden, als die Chartermaschine bereits in der Luft war. Die Richter rügten die Aktion als „grob rechtswidrig“ und verlangen, Sami A. zurückzuholen. In seinem Beschluss kritisiert das Verwaltungsgericht nun, dass die Ausländerbehörde in Bochum dazu bislang „nichts Substantielles unternommen“ habe. Es droht der Stadt auf Antrag des Tunesiers ein Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro an, sollte Sami A. bis zum nächsten Dienstag nicht zurückgeholt werden. Das NRW-Flüchtlingsministerium bereitet inzwischen eine Beschwerde gegen die Vollstreckungsentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vor. Sie wird von der Bochumer Ausländerbehörde eingereicht. In Tunesien prüft die Justiz derweil, inwieweit Sami A. dort juristisch belangt werden kann. Sprecher Sliti zufolge soll am Freitag eine Entscheidung über das weitere Vorgehen verkündet werden. Es ist möglich, dass Tunesien Sami A. selbst anklagen wird. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte in Berlin, die deutsche Botschaft in Tunis habe von tunesischer Seite bisher nur die mündliche Auskunft erhalten, „dass es Sami A. den Umständen entsprechend gut geht“. Er war nach seiner Abschiebung von den tunesischen Behörden in Gewahrsam genommen worden. Das Verwaltungsgericht Aachen entschied am Mittwoch, dass ein islamistischer Terrorhelfer aus der Haft heraus nach Tunesien abgeschoben werden darf. Wegen seiner Verurteilung bestehe ein schwerwiegendes, öffentliches Interesse daran, erklärten die Richter, außerdem bestehe Wiederholungsgefahr im Falle der Haftentlassung. Einen Eilantrag des Mannes zum Schutz vor Abschiebung lehnten sie ab. Ob dem Islamisten in Tunesien Gefahr für Leib, Leben und Freiheit droht, muss demnach nicht mehr neu geprüft werden. Bindend ist den Angaben zufolge ein ablehnender Asylbescheid aus dem Jahr 2000. Der Tunesier war im Juni 2016 vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er nach Überzeugung der Richter bei der Schleusung von Dschihadisten geholfen hatte, die sich der Terrormiliz Islamischer Staat anschließen wollten.
WIE soll DAS geschehen??
Zwangsrückführung einer Person, die von den Heimatbehörden als Terrorist eingestuft und festgehalten wird??
Unsere Juristen - nicht alle, aber zu viele - haben doch schwer was an der Waffel, oder??
(wenns hier nicht passt, dann verschiebe es in die passende Kategorie)
Das Gelsenkirchner Verwaltungsgericht überschätzt sich da gewaltig! Es verlangt von der Stadt Bochum, diesen Haßprediger zurückzuholen und verhängt eine Geldstrafe. Dem Gericht scheint nicht klar zu sein,daß die Stadt Bochum für Tunesien nicht zuständig ist; die Tunesier lachen sich schon schief über die doofen Deutschen und ihr Gehampel i.S Sami Dingsbums!
10'000 Euro Strafe! Von einer Tasche in die andere, alles Staatskasse!
Die Tunesier wollen Sami A. angeblich behalten und er will zurück nach Deutschland zu seinen 4 Kindern. Seine Frau will ihm aber nicht mehr sehen, sie sei heilfroh, dass sie ihm nicht mehr sehen muss. So oder so ähnlich stand es in einer Zeitung, die niemand liest.
Was mich gewaltig an vielem stört, ist das Verhalten und Denken der Gerichtsbarkeit! Warum? Es erinnert mich an die Nazi-Zeit. Es haben nicht umsonst so einige vor dem Militär-Gericht gestanden! Gehört es heute wieder zur Verteidigung der eigenen Pfründe?
Andererseits hat man aufzupassen, dass in der Politik nicht noch mehr Blödsinn getrieben wird!
Es fällt mir die letzten Wochen auf: von Europa hört man z.Z. wenig, man hat das Gefühl, als läge man auf der Lauer! Gruß Oase
ZU Nr. 4, hallo, Pinguin, müssen allmählich annehmen, Deutschland spielt sich als Großreich auf? Oder, wie muss man solches verstehen. Die Frage ist doch: Ist Sami A. Deutscher?
Hallo, und vergessen wir auch nicht, dieses Verhalten war in der Nazizeit auch so. .........es kam die Bücherverbrennung ....... und, und, und! Was machte man zuvor?
Man demütigte Teile des Volkes, bei Kritik lief so mancher gleich Gefahr, bestraft zu werden, ins Gefängnis gesteckt zu werden, so mancher deutsche Mensch, ob Kinder, Frauen, oder Männer wurden ins KZ gebracht, nicht nur fremdstämmige Menschen!
Wie ist es denn heute? Fremdstämmigen Menschen lässt man alles durchgehen, auch Diskreditierung des eigenen Volkes, wenn man für gleiche Taten Fremde laufen lässt, die Deutschen hohe Strafe erhalten, und niemand will merken, dass man dadurch auch die integrierten Einwanderer, wie viele Türken, andere moslemische Mitmenschen, auch europäische Eingewanderte diskreditiert, ebenso wie das eigene Volk!
Jede Regierung eines Landes, ob in Deutschland oder anderswo, sollte Menschen immer dessen Verdienste gemäß nach Recht und Gesetz gerecht behandeln! Nicht nach Gefühl und eigenem Ermessen! Dann hat Justizia sich selbst kaltgestellt!
Wer zollt einem solchen Lande nach Jahren dann noch Respekt? Oase
Deutschland ist besonders unter Merkel zur Oase für alle Schwerverbrecher dieses Globus geworden. Piraten erhalten Schutz, ein schwerkrimineller schwarzafrikanischer Intensivtäter kann angeblich nicht ausgwiesen werden, eben WEIL er so viel auf dem Kerbholz hat, Gerichte fordern die Rückholung von islamischen Gefährdern Tagtäglich stattfindende Massenschlägereien, inzwischen auch in Kleinstädten, werden von der Polzei auf Weisung der Politik(?) zu kleinen Gerangeln herunterphantasiert.
BILD veröffentlicht eine gute Chronik über die damalige Piraterie. Befreit wurde die Crew übrigens von der holländischen Marine und nicht von der unseren.